Verantwortlich für diese Seite: Marianna Schmuki
Bereitgestellt: 06.01.2025
Kirchgemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025
Die Kirchgemeindeversammlung hat wie folgt beschlossen:
Marianna Schmuki,
1. Genehmigung des Budgets 2025 und Annahme
des Steuerfusses von 8 %
Gegen die Richtigkeit des Protokolls kann innert 30 Tagen bei der evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, Präsident Andreas Wunderlin, Postfach, 8706 Meilen, Rekurs erhoben werden.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse, gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 9. Januar 2025 in der Verwaltung Rösslirain 2, Zollikon zur Einsicht auf.
Die Kirchenpflege
des Steuerfusses von 8 %
Gegen die Richtigkeit des Protokolls kann innert 30 Tagen bei der evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, Präsident Andreas Wunderlin, Postfach, 8706 Meilen, Rekurs erhoben werden.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse, gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 9. Januar 2025 in der Verwaltung Rösslirain 2, Zollikon zur Einsicht auf.
Die Kirchenpflege